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   LSG Niedersachsen-Bremen, 26.08.2009 - L 1 KR 111/08   

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https://dejure.org/2009,117550
LSG Niedersachsen-Bremen, 26.08.2009 - L 1 KR 111/08 (https://dejure.org/2009,117550)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 26.08.2009 - L 1 KR 111/08 (https://dejure.org/2009,117550)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 26. August 2009 - L 1 KR 111/08 (https://dejure.org/2009,117550)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BSG, 10.03.1994 - 12 RK 4/92

    Betriebsrente - Zahlbetrag - Höhe - Familienversicherung

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 26.08.2009 - L 1 KR 111/08
    Bereits mit Urteil vom 10. März 1994 (B 12 RK 4/92) habe das BSG entschieden, dass § 10 Abs. 1 Nr. 5 SGB V in der seit dem 1. Januar 1989 geltenden Fassung sich nicht nur auf Renten der gesetzlichen Rentenversicherung beziehe, sondern vielmehr auf alle Renten, die zu den Einkünften i.S. des Einkommenssteuerrechts gehörten.

    Das BSG hatte bereits im Urteil vom 10. März 1994 - 12 RK 4/92 = SozR 3-2400 § 10 Nr. 5 S. 22 ff entschieden, dass die grundsätzliche Verweisung auf das Steuerrecht für Renten außer Kraft gesetzt ist und nur noch für die übrigen Einkünfte gilt.

    Es ist gerechtfertigt, diejenigen Angehörigen auszuschließen, die aufgrund ihres Einkommens für den Fall der Krankheit selbst Vorsorge treffen können (vgl BSG SozR 3-2500 § 10 Nr. 5 S. 23; BT-Drucksache 11/3480 S. 49).

    Soweit der Kläger einwendet, die Berücksichtigung des Bruttobetrages bei privaten Berufsunfähigkeitsrenten führe zu einer verfassungswidrigen Ungleichbehandlung verschiedener Einnahmearten, hat das BSG dazu bereits in seinem Urteil vom 10. März 1994 ausführlich Stellung genommen (BSG SozR 3-2500 § 10 Nr. 5 S. 26 - Verfassungsbeschwerden nicht zur Entscheidung angenommen: BVerfG, Beschluss vom 17. Dezember 1997 - 1 BvR 989/94).

    Es hat im Hinblick auf die Entscheidungen des BSG vom 10. März 1994 - 12 RK 4/92 und 25. Januar 2006 - B 12 KR 10/04 R - kein gesetzlicher Grund vorgelegen, die Revision zuzulassen ( § 160 Abs. 2 SGG).

  • BSG, 25.01.2006 - B 12 KR 10/04 R

    Krankenversicherung - Familienversicherung - Ausschluss bei Bezug einer sofort

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 26.08.2009 - L 1 KR 111/08
    Mit Urteil vom 25. Januar 2006 (B 12 KR 10/04 R) habe das BSG nochmals bestätigt, dass § 10 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 SGB V in der ab 1. Juli 1998 geltenden Fassung nicht nur Renten der gesetzlichen Rentenversicherung erfasse, sondern alle Renten einbeziehe, die zu den Einkünften i.S. des Einkommenssteuerrechts gehörten.

    Mit Urteil vom 25. Januar 2006 - B 12 KR 10/04 R = SozR 4-2500 § 10 Nr. 5 hat das BSG weiter ausgeführt, dass sich diese Vorschrift nicht nur auf Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung bezieht, sondern auch auf private Rentenversicherungen.

    Es hat im Hinblick auf die Entscheidungen des BSG vom 10. März 1994 - 12 RK 4/92 und 25. Januar 2006 - B 12 KR 10/04 R - kein gesetzlicher Grund vorgelegen, die Revision zuzulassen ( § 160 Abs. 2 SGG).

  • BSG, 07.12.2000 - B 10 KR 3/99 R

    Berechnung des Gesamteinkommens nach § 16 SGB IV bei Einkünften aus

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 26.08.2009 - L 1 KR 111/08
    Die Beklagte hat die Familienversicherung des Klägers zudem erst mit Wirkung für die Zukunft aufgehoben und dem Kläger die Begründung einer freiwilligen Versicherung angeboten, so dass es auch aus diesem Grund nicht zu unzumutbaren Auswirkungen für den Betroffenen kommt (vgl. BSG SozR 3-2500 § 10 Nr. 19 S. 82 f).
  • BVerfG, 17.12.1997 - 1 BvR 989/94
    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 26.08.2009 - L 1 KR 111/08
    Soweit der Kläger einwendet, die Berücksichtigung des Bruttobetrages bei privaten Berufsunfähigkeitsrenten führe zu einer verfassungswidrigen Ungleichbehandlung verschiedener Einnahmearten, hat das BSG dazu bereits in seinem Urteil vom 10. März 1994 ausführlich Stellung genommen (BSG SozR 3-2500 § 10 Nr. 5 S. 26 - Verfassungsbeschwerden nicht zur Entscheidung angenommen: BVerfG, Beschluss vom 17. Dezember 1997 - 1 BvR 989/94).
  • BSG, 20.06.1979 - 5 RKn 7/78

    Familienhilfe - Krankenversicherung - Knappschaft - Rente - Gesamteinkommen -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 26.08.2009 - L 1 KR 111/08
    Der Gesetzgeber hat sich in § 10 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 2. HS SGB V in Abkehr von der früheren Rechtsprechung des BSG zum früheren Recht (vgl BSGE 48, 206 = SozR 2200 § 205 Nr. 22, SozR Nr. 23) auch ausdrücklich für die Berücksichtigung des Zahlbetrags der Rente und nicht nur des Ertragsteils entschieden.
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